Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSPARTNER
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Wonnemar Resort Wismar, Bürgermeister-Hauptstr. 36, 23966 Wismar (im weiteren „Resort“ genannt).

(2) Vertragspartner des Kunden ist:

interSPA Gesellschaft für Hotelbetrieb Wismar mbH,
Bürgermeister-Haupt-Str. 36
23966 Wismar
Deutschland
Telefon: +49 3841 - 37 42 -0
Fax: +49 3841 - 37 42 -29

Web: www.WONNEMAR.de
www.wonnemar-resorts.de
E-Mail: wismar@WONNEMAR.de
Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Volker Kurz
Registergericht: Amtsgericht Schwerin, HRB 12318
USt.Id.: DE 301091583

(3) Für die Einbeziehung in den geschlossenen Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen.

(4) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

II. VERTRAGSABSCHLUSS
(1) Die Darstellungen der Leistungen des Resorts im Internet, in Katalogen oder anderweitig sind stets nur Aufforderungen an den Kunden, ein Angebot abzugeben. Mit der vollständig ausgefüllten Buchung bietet der Kunde dem Resort den Abschluss eines Vertrages über die angegebenen Leistungen verbindlich an. Bei der Buchung sind auch die Namen der Mitreisenden anzugeben, für deren Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Die Informationen nach Maßgabe des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erhält der Kunde vor Versand der Buchungsanfrage, ebenso das Formblatt nach Anlage 11 zu Art. 250 § 2 Abs. 1 EGBGB.

(2) Der Vertrag kommt mit der Annahme durch das Resort zustande. Das Resort kann die Reiseanmeldung durch Übersendung der Reisebestätigung oder auf andere Weise formfrei annehmen. Bei oder unmittelbar nach Vertragsabschluss wird das Resort dem Kunden die Reisebestätigung sowie den Sicherungsschein zur Verfügung stellen, soweit eine gesetzliche Sicherungspflicht besteht.

 

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
(1) Das Resort ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Hierbei haftet das Resort auch für die in den Pauschalen angebotenen Leistungen anderer Unternehmen (Dritter).

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm gebuchten oder in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.

(3) Rechnungen des Resorts, bei denen nicht ein anderer Fälligkeitszeitpunkt angegeben ist, sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Resort kann vom Kunden jederzeit die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen verlangen.

(4) Bei Zahlungsverzug ist das Resort berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Resort bleibt die Geltendmachung eines Schadensersatzes vorbehalten.

 

IV. STORNIERUNG EINZELNER BESTANDTEILE, RÜCKTRITT DES KUNDEN

(1) Vertragsgegenständliche Leistungen des Resorts verstehen sich stets als Gesamtheit. Einzelne Leistungen können nicht einzeln storniert werden, es sei denn, das Resort stimmt dem ausdrücklich zu.

(2) Ist ausschließlich die Übernachtung (ggf. mit Frühstück) Gegenstand des Vertrages („Basic-Tarif“) und liegt kein Reisevertrag gem. § 651a Absatz 2 BGB vor, gilt: Der Kunde ist nicht berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, soweit nicht ein gesetzlicher Rücktrittsgrund eingreift. Der Kunde kann jedoch verlangen, dass ein Dritter in den Vertrag eintritt und an seiner Stelle die Leistungen in Anspruch nimmt. Das Resort kann dem nur nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung widersprechen.

(3) In allen anderen Fällen kann der Kunde vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Tritt der Kunde zurück, wird das Resort von seinen Leistungen frei. Der Kunde wird von der Verpflichtung zur Zahlung des Reisepreises frei. Das Resort kann jedoch Stornierungsgebühren nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verlangen.

(4) Tritt der Kunde in einem Fall nach Abs. 3 vom Vertrag zurück, so kann das Resort Ersatz für getroffene Reisevorkehrungen sowie die eigenen Aufwendungen verlangen. Die Höhe dieses Schadensersatzes richtet sich primär nach der individuellen Ansprache zu der jeweils gebuchten Reise, konkret den individuellen Angaben zur Stornierbarkeit. Sind solche nicht gemacht, gelten die folgenden Pauschalstaffeln: Ab dem 30. Tag vor Reiseantritt: 40%
Ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 50%
Ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 80%
Ab dem 3. Tag vor Reisebeginn bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.
Im Falle des Rücktritts entfallen die Aufschläge für Halbpension ersatzlos.
Auf Verlangen des Kunden wird das Resort die Höhe der Entschädigung begründen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, dem Resort nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.

(4) Die Verpflichtung zur Zahlung der Entschädigung tritt nicht ein, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände aufgetreten sind oder drohen aufzutreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

(5) Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass ein Dritter in den Vertrag eintritt und an seiner Stelle die Leistungen in Anspruch nimmt. Das Resort kann dem nur nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung widersprechen.

 

V. RÜCKTRITT DES RESORTS
(1) Dem Resort steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn der Kunde mit der Gegenleistung in Verzug gerät und die gesetzlichen Voraussetzungen für den Rücktritt vorliegen. Dem Resort steht ein Kündigungsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu.

(2) Das Resort kann Tarifvarianten anbieten, die ausschließlich die Übernachtungsleistung (ggf.mit Frühstück) beinhalten und die eine komplette oder anteilige Vorauszahlung erfordern. Das Resort ist in solchen Fällen zur Stornierung der Buchung berechtigt, wenn die Vorauszahlung nicht innerhalb der in der Reservierungsbestätigung angeführten Frist eingeht bzw. die Zahlung über das vom Kunden gewählte Zahlungsmedium (z.B. Kreditkarte) nicht erfolgt oder erfolgen kann.

 

VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
(1) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, dies wäre individuell vereinbart.

(2) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

(3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Resort spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Resort aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden auf weitere Nutzung werden hierdurch nicht begründet.
Auf Verlangen des Kunden wird das Resort die Höhe der Entschädigung begründen. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass dem Resort ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

 

VII. HAFTUNG DES RESORTS
(1) Für Schäden am Leben, Körper oder der Gesundheit, die der Kunde erleidet, haftet das Resort für jedes mindestens fahrlässige Verhalten seiner Angestellten sowie aller Erfüllungsgehilfen.

(2) Die Haftung des Resorts für sonstige Schäden ist gegenüber jedem Reiseteilnehmer auf die dreifache Höhe des auf ihn entfallenden Reisepreises begrenzt, wenn das Resort den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt hat oder für diesen allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftungshöchstsumme gilt je Reisendem und Reise.

(3) Für eingebrachte Sachen haftet das Resort dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, also nur bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens bis zu dem Betrag von 600 Euro und höchstens bis zu dem Betrag von 3.500 Euro; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500 Euro der Betrag von 800 Euro. Die Haftung des Resorts ist hiervon abweichend unbeschränkt, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von ihm oder seinen Leuten verschuldet ist oder wenn es sich um eingebrachte Sachen handelt, die das Resort zur Aufbewahrung übernommen oder deren Übernahme zur Aufbewahrung es entgegen den gesetzlichen Bestimmungen zu Unrecht abgelehnt hat.
Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einer angemessenen Wertgrenze (§ 702 Abs. 3 BGB) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Resort empfiehlt eindringlich, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

(4) Das Resort steht für technische Fehler des Buchungssysteme ein.

 

VIII. Mängel
(1) Werden vertragsgegenständliche Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde unter Anzeige des Mangels Abhilfe verlangen. Diese kann durch das Resort auch in der Weise getroffen werden, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Das Resort kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

(2) Mängel der Reise hat der Kunde dem Resort vor Ort unverzüglich anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Die nachfolgend geregelten Minderungsansprüche treten nicht ein, wenn es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Gesamtpreises verlangen (Minderung). Der Preis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.

(3) Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, und leistet das Resort innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erklärt werden. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Resort erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, vom Resort verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

(4) Wird der Vertrag nach Maßgabe dieser Vorschriften gekündigt, verliert das Resort den Anspruch auf den Reisepreis. Der Kunde schuldet dem Resort dann aber für die in Anspruch genommenen Leistungen eine angemessene Entschädigung. Diese verrechnet das Resort dem gezahlten Reisepreis. Sollte dann mehr gezahlt worden sein, als geschuldet, erstattet das Resort die Differenz.

(5) Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den das Resort nicht zu vertreten hat.

 

IX. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt insbesondere für einen Verstoß gegen das in allen Zimmern und im gesamten Hotel mit Ausnahme der eigens gekennzeichneten Plätze bestehende Rauchverbot. Wird festgestellt, dass Gäste in den Zimmern geraucht haben, wird das Zimmer einer gesonderten Reinigung durch einen Reinigungsdienst unterzogen. Die hierfür entstehenden Kosten trägt der Kunde.

 

X. Hausordnung
Es gilt während des Aufenthalts vor Ort die Hausordnung, die vor Ort ausgehängt ist. Auf Wunsch übersendet das Resort die Hausordnung vorab. Die Hausordnung konkretisiert die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.

 

XI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Resorts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist – sofern der Kunde Kaufmann ist - Wismar. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Resorts.

(3) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Falle einer ungewollten Regelungslücke. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Stand: 14.05.2019